Kostenübernahme in der Privatpraxis

Wenn es um die Kostenübernahme in meiner Wiesbadener Privatpraxis geht, stehen Ihnen drei verschiedene Wege zur Verfügung:

1. Sie sind privat versichert und/oder Beihilfe berechtigt

In der Regel werden die Behandlungskosten von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe erstattet, gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Es ist dennoch empfehlenswert, vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung genau nachzufragen, ob Ihr Tarif die psychotherapeutischen Leistungen für Ihr Kind abdeckt, und die erforderlichen Formalitäten zu erfragen. Manche Versicherungen verlangen einen Antrag auf Therapie oder eine Kostenaufstellung, andere übernehmen einen gewissen Stundenumfang ohne Antrag. Dies ist sehr unterschiedlich. Die ersten vier Sitzungen zur Diagnostik (Probatorische Sitzungen) werden in der Regel direkt übernommen.

2. Sie sind Selbstzahler

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes selbst zu tragen. Die Höhe der Behandlungskosten orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

3. Sie sind gesetzlich versichert

Hier besteht die Möglichkeit des sogenannten Kostenerstattungsverfahren. Hierzu wenden Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn direkt an Ihre Krankenversicherung und lassen sich genau informieren, was Sie benötigen, um eine Therapie im Kostenerstattungsverfahren zu beantragen. In jedem Fall ist eine Antragstellung meinerseits nötig, die von einem Gutachter geprüft wird.

Wichtig: Bereits die ersten Sitzungen (Probatorische Sitzungen) müssen von der Krankenversicherung genehmigt werden. Sprechen Sie mich hierzu direkt an. Ich unterstütze Sie sehr gerne dabei.

Tipp

Fragen Sie vorab Ihre gesetzliche Krankenkasse nach dem „gewünschten“ Vorgehen bei der PsychotherapeutInnensuche im Rahmen der Kostenerstattung, um nachträglich eine „unliebsame“ Überraschung zu vermeiden.

Die gesetzliche Grundlage für diesen Anspruch findet sich im § 13 Absatz 3 des Sozialgesetzbuchs V (SGB V).

 

Allgemeine Information

Als approbierte Kinder- und Jugendpsychotherapeutin mit Eintragung im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung bin ich berechtigt, im Kostenerstattungsverfahren auch gesetzlich versicherte PatientInnen zu behandeln. Bitte geben Sie diese Information Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter/in bei der Krankenkasse weiter.