Therapieablauf
In einem ersten Gespräch (Eltern und Kind, Jugendliche ab 15 Jahren alleine) möchte ich Ihnen die Möglichkeit geben, mich kennenzulernen und den Anlass der Vorstellung darzustellen. Es folgen drei Termine (die sogenannten Probatorischen Sitzungen), die zum einen zur Diagnostik dienen. Zum anderen damit ihr Kind ein Gefühl dafür bekommt, ob sich bei mir wohl fühlt. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Psychotherapie. Ist dies der Fall, wird eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie begonnen. Dies hängt vom Ergebnis der Diagnostik sowie der vereinbarten Therapieziele ab.
Großen Wert lege ich auf die Elternarbeit, v. a. bei Kindern unter 15 Jahren. Dies bedeutet, dass ich einen Termin pro Monat mit den Eltern vereinbare. Hierzu werden bei der Krankenkasse sogenannte Bezugspersonengespräche beantragt. In der Arbeit mit Jugendlichen ist es mir wichtig, dass ebenfalls – jedoch in Rücksprache mit dem/der Jugendlichen – ein regelmäßiger Austausch mit den Eltern sowie gemeinsame Gespräche mit dem/der Jugendlichen und den Eltern stattfinden.
Wichtig: Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht ist es wichtig, das Einverständnis des anderen Elternteils einzuholen. Ein formloses Schreiben über das Einverständnis ist hierfür ausreichend. Gerne unterstütze ich sie hierbei.